Gesuche:
Richten Sie ihre schriftlichen Unterstützungsgesuche
wenn immer möglich mindestens einen Monat vor dem
nächsten Sitzungstermin
an die in der Fusszeile vermerkte Gesuchsadresse.
Je kürzer und präziser Ihr Gesuch abgefasst ist, desto effektiver und effizienter
können wir es prüfen.
Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche abschliessend und informiert die Gesuchstellenden
schriftlich über seinen Entscheid (via eMail).
Er führt keine Korrespondenz oder telefonische oder persönliche Diskussionen zu abschlägigen
Gesuchsentscheiden, -triagen, zu seiner Tätigkeit sowie zu seiner Vergabepraxis. Ferner führt keine
Konsultativverfahren durch.
Sitzungstermine 2026: 30.4., 3.9. und 2.12.