Gesuche:



Richten Sie ihre schriftlichen Unterstützungsgesuche wenn immer möglich mindestens einen Monat vor dem nächsten Sitzungstermin an die in der Fusszeile vermerkte Gesuchsadresse.

Je kürzer und präziser Ihr Gesuch abgefasst ist, desto effektiver und effizienter können wir es prüfen.

Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche abschliessend und informiert die Gesuchstellenden schriftlich über seinen Entscheid (via eMail).

Er führt keine Korrespondenz oder telefonische oder persönliche Diskussionen zu abschlägigen Gesuchsentscheiden, -triagen, zu seiner Tätigkeit sowie zu seiner Vergabepraxis. Ferner führt keine Konsultativverfahren durch.

Sitzungstermine 2026: 30.4., 3.9. und 2.12.